Erstes BuchMöglichkeiten von Umwandlungen§ 1 Zweites BuchVerschmelzung§§ 2 bis 122Erster TeilAllgemeine Vorschriften§§ 2 bis 38Erster AbschnittMöglichkeit der Verschmelzung§§ 2 und 3Zweiter AbschnittVerschmelzung durch Aufnahme§§ 4 bis 35aDritter AbschnittVerschmelzung durch Neugründung§§ 36 bis 38Zweiter TeilBesondere Vorschriften§§ 39 bis 122Erster AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften§§ 39 bis 45eErster UnterabschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts§§ 39 bis 39fZweiter UnterabschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften§§ 40 bis 45Dritter UnterabschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Partnerschaftsgesellschaften§§ 45a bis 45eZweiter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung§§ 46 bis 59Erster UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme§§ 46 bis 55Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung§§ 56 bis 59Dritter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften§§ 60 bis 77Erster UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme§§ 60 bis 72bZweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung§§ 73 bis 77Vierter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Kommanditgesellschaften auf Aktien§ 78Fünfter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften§§ 79 bis 98Erster UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme§§ 79 bis 95Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung§§ 96 bis 98Sechster AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine§§ 99 bis 104aSiebenter AbschnittVerschmelzung genossenschaftlicher Prüfungsverbände§§ 105 bis 108Achter AbschnittVerschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit§§ 109 bis 119Erster UnterabschnittMöglichkeit der Verschmelzung§ 109Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme§§ 110 bis 113Dritter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung§§ 114 bis 117Vierter UnterabschnittVerschmelzung kleinerer Vereine§§ 118 und 119Neunter AbschnittVerschmelzung von Kapitalgesellschaften mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters§§ 120 bis 122Zehnter Abschnitt(weggefallen) Drittes BuchSpaltung§§ 123 bis 173Erster TeilAllgemeine Vorschriften§§ 123 bis 137Erster AbschnittMöglichkeit der Spaltung§§ 123 bis 125Zweiter AbschnittSpaltung zur Aufnahme§§ 126 bis 134Dritter AbschnittSpaltung zur Neugründung§§ 135 bis 137Zweiter TeilBesondere Vorschriften§§ 138 bis 173Erster AbschnittSpaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung§§ 138 bis 140Zweiter AbschnittSpaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien§§ 141 bis 146Dritter AbschnittSpaltung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften§§ 147 und 148Vierter AbschnittSpaltung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine§ 149Fünfter AbschnittSpaltung unter Beteiligung genossenschaftlicher Prüfungsverbände§ 150Sechster AbschnittSpaltung unter Beteiligung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit§ 151Siebenter AbschnittAusgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns§§ 152 bis 160Erster UnterabschnittMöglichkeit der Ausgliederung§ 152Zweiter UnterabschnittAusgliederung zur Aufnahme§§ 153 bis 157Dritter UnterabschnittAusgliederung zur Neugründung§§ 158 bis 160Achter AbschnittAusgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen§§ 161 bis 167Neunter AbschnittAusgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften§§ 168 bis 173 Viertes BuchVermögensübertragung§§ 174 bis 189Erster TeilMöglichkeit der Vermögensübertragung§§ 174 und 175Zweiter TeilÜbertragung des Vermögens oder von Vermögensteilen einer Kapitalgesellschaft auf die öffentliche Hand§§ 176 und 177Erster AbschnittVollübertragung§ 176Zweiter AbschnittTeilübertragung§ 177Dritter TeilVermögensübertragung unter Versicherungsunternehmen§§ 178 bis 189Erster AbschnittÜbertragung des Vermögens einer Aktiengesellschaft auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen§§ 178 und 179Erster UnterabschnittVollübertragung§ 178Zweiter UnterabschnittTeilübertragung§ 179Zweiter AbschnittÜbertragung des Vermögens eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf Aktiengesellschaften oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen§§ 180 bis 184Erster UnterabschnittVollübertragung§§ 180 bis 183Zweiter UnterabschnittTeilübertragung§ 184Dritter AbschnittÜbertragung des Vermögens eines kleineren Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf eine Aktiengesellschaft oder auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen§§ 185 bis 187Vierter AbschnittÜbertragung des Vermögens eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens auf Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit§§ 188 und 189Erster UnterabschnittVollübertragung§ 188Zweiter UnterabschnittTeilübertragung§ 189 Fünftes BuchFormwechsel§§ 190 bis 304Erster TeilAllgemeine Vorschriften§§ 190 bis 213Zweiter TeilBesondere Vorschriften§§ 214 bis 304Erster AbschnittFormwechsel von Personengesellschaften§§ 214 bis 225cErster UnterabschnittFormwechsel von Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personenhandelsgesellschaften§§ 214 bis 225Zweiter UnterabschnittFormwechsel von Partnerschaftsgesellschaften§§ 225a bis 225cZweiter AbschnittFormwechsel von Kapitalgesellschaften§§ 226 bis 257Erster UnterabschnittAllgemeine Vorschriften§§ 226 und 227Zweiter UnterabschnittFormwechsel in eine Personengesellschaft§§ 228 bis 237Dritter UnterabschnittFormwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform§§ 238 bis 250Vierter UnterabschnittFormwechsel in eine eingetragene Genossenschaft§§ 251 bis 257Dritter AbschnittFormwechsel eingetragener Genossenschaften§§ 258 bis 271Vierter AbschnittFormwechsel rechtsfähiger Vereine§§ 272 bis 290Erster UnterabschnittAllgemeine Vorschriften§ 272Zweiter UnterabschnittFormwechsel in eine Kapitalgesellschaft§§ 273 bis 282Dritter UnterabschnittFormwechsel in eine eingetragene Genossenschaft§§ 283 bis 290Fünfter AbschnittFormwechsel von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit§§ 291 bis 300Sechster AbschnittFormwechsel von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts§§ 301 bis 304 Sechstes BuchGrenzüberschreitende Umwandlung§§ 305 bis 345Erster TeilGrenzüberschreitende Verschmelzung§§ 305 bis 319Zweiter TeilGrenzüberschreitende Spaltung§§ 320 bis 332Dritter TeilGrenzüberschreitender Formwechsel§§ 333 bis 345 Siebentes BuchStrafvorschriften und Zwangsgelder§§ 346 bis 350 Achtes BuchÜbergangs- und Schlussvorschriften§§ 351 bis 355
